Verschiedene Systeme für verschiedene Zonen

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  • Schnell | einfach | sicher - Brandschutzgewebe

Wir führen das innovative Brandschutzgewebe unserer Partnerfirma Hapuflam GmbH.

Erfahren Sie hier mehr.

 

 

  • Brandschutzfugenband

Das ZZ-Brandschutzfugenband NE der Fa. Karl Zimmermann GmbH ist als Abschottungsprodukt für Bauteilfugen in Massivwänden und -decken gedacht.

Die maximale Fugenbreite beträgt 60 mm, die minimale Stärke von Massivwand und Massivdecke muss 150 mm betragen. Es ist eine Abschottungsmaßnahme für Bauteilfugen mit oder ohne Bewegung.

Der Feuerwiderstandsklassifikation reicht bis EI 120.

 

 

  • Brandschutzsteine

Die Brandschutzsteine eigenen sich zum Erstellen von Abschottungen in leichten Trennwänden wie Gipskarton, etc…
Ebenso in Massivwänden und -decken mit Öffnungsgrößen von 1 x 1 m.

Kabeltrassen dürfen mit durch die Abschottung geführt werden.
Bei Elektrokabeln mit einem größeren Durchmesser von 21 mm werden sie zusätzlich mit einer Bandage umwickelt, um eine Feuerwiderstanddauer von EI 90 bis EI 120 zu erreichen.

 

 

  • Brandschutzstopfen

Sie haben die Kernbohrung, wir haben die passende Abschottung! Geeignet für die Anwendung in leichten Trennwänden, Massivwänden und -decken. Die maximale runde Öffnungsgröße ist mit 250 mm für die meisten Anwendungen mehr als ausreichend.

Kabeltragkonstruktionen sind vor der Brandschutzstopfenabschottung zu trennen.

 

 

 

  • Brandschutzschaum

Ein neues innovatives Abschottungssystem, dass sich durch seine Eigenschaften als Kombiabschottung aber auch als reine Kabelabschottung einsetzen lässt.
Durch die dauerhaft elastische Struktur dieser Brandschutzschaumabschottung ist eine einfache Nachbelegungen durch die bestehende Abschottung möglich.

Diese Abschottung eignet sich auch für brennbare Rohre aus PVC und PE. Hier sind Durchmesser bis 50 mm ohne zusätzliche Brandschutzmanschette zulässig.

Kabeltassen, nichtbrennbare Rohre aus Kupfer, Stahl, Gusseisen bis 88,9 mm mit AF/Armaflex oder Mineralwolle Isolierungen sowie Elektrokabel wie Telekommunikationskabel, Mantelleitungen, optische Faserkabel und Elektroinstallationsrohre bis 40 mm können abgeschottet werden. Öffnungsgrößen in leichten Trennwänden sowie Massivwänden und -decken mit 450 x 500 mm sind geprüft und zugelassen.

 

Eingebaute Abschottungen